Start » Der Finanz-Blog »
Versicherungen : Warum dieser Beitrag wichtig ist
Die Bundesregierung plant eine tiefgreifende Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts.
Was nach trockener Juristerei klingt, hat für Millionen Versicherte ganz reale Folgen:
Ihre Rechte als Versicherungskunde sollen massiv eingeschränkt werden.
Der Entwurf sieht vor, zentrale Schutzmechanismen – wie das Widerrufsrecht und Informationspflichten der Versicherer – zu verkürzen oder ganz zu streichen.
Offiziell begründet wird das mit „Rechtssicherheit“ und „Bürokratieabbau“.
In Wahrheit bedeutet es: Verbraucher verlieren Handlungsspielraum, während Versicherer und Vermittler weniger Transparenz liefern müssen.
Das neue Gesetz soll nach aktuellem Stand am 19. Juni 2026 in Kraft treten.
Und genau das ist die entscheidende Frist, die Sie als Versicherungsnehmer kennen sollten.
Was konkret auf Sie zukommt
- Widerrufsrecht wird zeitlich begrenzt.
Künftig soll das Widerrufsrecht spätestens 12 Monate + 14 Tage (bei Lebensversicherungen 24 Monate + 30 Tage) nach Vertragsschluss enden – selbst dann, wenn der Versicherer fehlerhaft belehrt hat.
Das bisherige „ewige Widerrufsrecht“ würde entfallen. - Pflicht zur erneuten Aushändigung von Vertragsunterlagen soll gestrichen werden (§ 7 Abs. 4 VVG).
Bisher konnten Kunden jederzeit verlangen, dass der Versicherer ihnen sämtliche Vertragsbestimmungen erneut zuschickt – künftig sollen sie sich diese Informationen mühsam zusammensuchen oder einklagen müssen. - Die Widerrufsbelehrung darf künftig unauffällig im Kleingedruckten stehen.
Bislang musste sie „deutlich gestaltet“ sein – ein zentrales Sicherheitsnetz, das stillschweigend entfernt werden soll.
Warum das brandgefährlich ist
Ich sehe tagtäglich Verträge auf dem Tisch, die selbst Fachleute nur mit finanzmathematischer Analyse durchdringen können.
Die Kostenstruktur ist verschachtelt, Leistungen sind von Bedingungen abhängig, Einschränkungen verstecken sich hinter seitenlangen Paragraphen.
Nicht selten sind die Verträge mehr als 100 Seiten stark – mit teils sehr viel Kleingedrucktem!
Fakt ist:
Ohne unabhängigen, fachlich qualifizierten Rat ist es kaum noch möglich, die wahre Rendite, die Risiken und die Einschränkungen eines Versicherungsvertrages zu erkennen.
Und während die Komplexität zunimmt, sollen Ihre Rechte jetzt abgebaut werden.
Und das, obwohl die BaFin längst Alarm schlägt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in mehreren Veröffentlichungen betont,
dass zahlreiche Versicherungsprodukte keinen ausreichenden Kundennutzen bieten:
- Lebensversicherungen mit Effektivkosten von über 4 % pro Jahr,
- Produkte mit unklar definiertem Zielmarkt,
- Rückkaufswerte, die in den ersten Jahren praktisch null sind.
Und nein – das sind keine Einzelfälle, wie die Versicherungsbranche immer wieder behauptet.
Kurz gesagt:
Es werden nach wie vor Produkte verkauft, die der BaFin zufolge nicht halten, was sie versprechen.
Und nun soll der Verbraucher, der diese Verträge kaum versteht, auch noch weniger Rechte bekommen.
Das ist keine Modernisierung.
Das ist eine massive Schwächung des Verbraucherschutzes.
Was Sie jetzt tun sollten – und zwar deutlich vor dem 19. Juni 2026
Wenn Sie einen Lebens-, Renten- oder Kapitalversicherungsvertrag besitzen – egal ob über Bank, Makler oder Onlineportal abgeschlossen –
dann ist jetzt der Zeitpunkt, den Vertrag prüfen zu lassen.
Ich empfehle:
- Vertrag analysieren lassen.
Lassen Sie prüfen, welche Kosten, Renditen und Vertragsbedingungen tatsächlich gelten.
Ein unabhängiger Honorarberater kann diese Daten objektiv bewerten – ohne Verkaufsinteresse. - Widerrufsmöglichkeiten prüfen.
Besteht bei Altverträgen noch ein Widerrufsrecht (z. B. wegen fehlerhafter Belehrung), kann das derzeit nach geltendem Recht noch ausgeübt werden.
Nach dem 19. Juni 2026 wird das voraussichtlich nicht mehr möglich sein. – Noch ein Tip: dafür unbedingt auf spezialisierte Fachanwälte setzen – sonst haben Sie keine Chance – ich helfe gerne weiter! - Handeln – diesmal lieber früher als später.
Normalerweise rate ich: Misstrauen Sie jedem, der Sie zu Eile drängt.
Aber in diesem Fall ist es anders.
Denn wer vor Inkrafttreten der neuen Regelung handelt, kann sich noch auf die alte Rechtslage berufen.
Danach ist das Fenster zu!!
Was das für Sie als Versicherungskunde bedeutet
Wenn Sie heute einen Vertrag haben, der undurchsichtig oder überteuert wirkt,
dann könnte der 19. Juni 2026 Ihre letzte Chance sein, diesen Vertrag rechtlich noch sauber rückabzuwickeln.
Das gilt im Übrigen auch für länger bestehende Basis Renten (Rürup)!!
Verbraucher, die bis dahin handeln, können:
- fehlerhafte Verträge widerrufen,
- überteuerte Policen beenden,
- und sich neu, kosteneffizient und transparent aufstellen – z. B. über provisionsfreie ETF-basierte Lösungen.
Wer wartet, verliert nicht nur Zeit, sondern möglicherweise sein Widerrufsrecht.
Fazit
Die Regierung nennt es Rechtssicherheit.
Ich nenne es: ein Abbau von Verbraucherschutz, der gerade denjenigen schadet, die ihre Vorsorge mit langem Atem und Vertrauen aufgebaut haben.
Wenn Sie : private Renten-, Lebensversicherungs- oder Rürup Verträge im Bestand haben – oder hatten (ja, Sie haben richtig gelesen – auch gekündigte, nicht mehr bestehende Verträge können noch widerrufen werden) , und Ihr Ziel ist, Ihre Ruhestandsfinanzen sicher und transparent zu strukturieren, dann ist jetzt der Moment, Ihren bestehenden oder sogar bereits beendeten (gekündigten) Versicherungsverträge unabhängig prüfen zu lassen – bevor am 19. Juni 2026 neue Regeln gelten.
Denn wer jetzt prüft, kann später ruhig schlafen.
Wer wartet, steht womöglich im Regen.


