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Dauerstreit auf Social Media:
ETF-Rentenversicherung vs. ETF-Sparplan
Warum der Vergleich auf LinkedIn oft schief läuft – und was Anleger wirklich wissen sollten
Auf LinkedIn liest man derzeit fast im Wochentakt Beiträge mit ähnlicher Botschaft:
„Eine ETF-Rentenversicherung ist einem ETF-Sparplan monetär überlegen – wegen Steuerstundung, Vorabpauschale, Halbeinkünfteverfahren und lebenslanger Rente.“
Das klingt technisch, plausibel – und bleibt trotzdem unvollständig.
Denn meist wird nur eine Dimension betrachtet: die Steuer.
Andere Risiken, Einschränkungen und Strukturunterschiede werden entweder ausgeblendet oder kleingeredet.
Dieser Artikel ist kein Plädoyer gegen ETF-Rentenversicherungen.
Aber er ist ein Plädoyer gegen verkürzte Vergleiche.
Hier ein differenzierterer Vergleich in 6 Schritten
1. Die Kernfrage vorweg: Sind ETF-Rentenversicherung und ETF-Sparplan überhaupt sauber vergleichbar?
Kurzfassung:
Nein – zumindest nicht so, wie es meist geschieht.
| ETF-Sparplan | ETF-Rentenversicherung |
|---|---|
| Direktanlage | Versicherungsvertrag |
| Sondervermögen | Sicherungsvermögen |
| Volle Kontrolle | Vertragslogik |
| Steuerlich transparent | Steuerlich aufgeschoben |
| Kapitalprodukt | Mischform aus Kapital- und Biometrieprodukt |
Wer beide Modelle nur über eine Excel-Spalte „Nettorendite nach Steuern“ vergleicht, vergleicht Äpfel mit Rentenfaktoren.
2. Die typischen Verkaufsargumente – und was dabei fehlt
Argument 1: „Steuerstundung bei ETF-Umschichtung und Rebalancing“
Stimmt – aber nur technisch
Ja:
- Umschichtungen innerhalb der Police sind steuerneutral.
- Keine laufende Besteuerung wie beim Depot.
Aber:
- Steuerstundung ist keine Steuerersparnis, sondern ein Kredit vom Fiskus.
- Dieser Kredit kostet:
Versicherungsmantel (z. B. 0,3 % p. a. + kleine absolute Fixkosten p.a.) – das ist der günstigste Tarif, den ich gefunden habe. In der Realität und Masse werden viel teurere Tarife vertrieben
zusätzliche Fondskosten – denn viele Rentenversicherungen werden mit krass teureren aktiven Fonds an den Mann / die Frau gebracht
Über 25–40 Jahre können diese Kosten höher sein als die gesparte Steuer.
Steuerstundung lohnt sich nur, wenn:
- der Vertrag sehr lange läuft
- die Kosten dauerhaft niedrig bleiben
- der Vertrag bis in die Auszahlungsphase genutzt wird
Das wird selten dazugesagt.
Argument 2: „Vorabpauschale entfällt – das ist ein riesiger Vorteil“
Ja, die Vorabpauschale entfällt.
Aber:
- Sie existiert erst seit 2023 wieder nennenswert – vorher nahe NULL
- Sie hängt der Höhe nach vom Basiszins ab
- Niemand kann seriös vorhersagen, wie hoch sie im Durchschnitt in den nächsten 25–30 Jahren sein wird
Die Vorabpauschale ist:
- ärgerlich
- aber kein struktureller Showstopper
Sie rechtfertigt allein keinen Versicherungsvertrag auf Jahrzehnte.
Argument 3: „Halbeinkünfteverfahren – nur 50 % steuerpflichtig“
Auch hier gilt: formal korrekt, praktisch oft überschätzt.
Denn:
- Es gilt nur unter bestimmten Bedingungen
- 12 Jahre Mindestlaufzeit und keine Auszahlung vor dem Alter 62 – ansonsten Abgeltungssteuer
- Der Steuersatz im Alter ist ungewiss – oft höher als vom Vertriebler kommuniziert
- Und: Es hilft nur, wenn der Vertrag nicht vorher verändert, beitragsfrei gestellt oder teilentnommen wurde
Außerdem:
Das Halbeinkünfteverfahren reduziert die Steuer (wenn Est Satz wirklich niedrig –
nicht die Kosten und nicht die Vertragsrisiken.
3. Der Elefant im Raum: Sicherungsvermögen vs. Sondervermögen
ETF-Sparplan
- ETFs sind Sondervermögen
- Insolvenz der Bank oder des Brokers: irrelevant, damit auch kein Vermögensschaden für den Anleger
- Emittentenrisiko praktisch nicht vorhanden
ETF-Rentenversicherung
- ETFs liegen im Sicherungsvermögen des Versicherers
- Der Kunde hat kein direktes Eigentum
- Bei wirtschaftlichen Problemen:
- Eingriffe der BaFin möglich
- Einschränkungen über Vertragsklauseln möglich
- im Extremfall Übertragung auf Protektor
Historisch gab es in Deutschland keine massiven Verluste – korrekt.
Aber:
Das Risiko ist strukturell vorhanden – und wird fast nie erwähnt.
Ein Vergleich, der dieses Risiko ignoriert, ist unvollständig.
4. Rentenfaktoren: Garantiert heißt nicht unveränderlich
Ein besonders heikler Punkt, der in LinkedIn-Beiträgen gerne verschwiegen wird:
- In der Vergangenheit wurden bei mehreren Versicherern Rentenfaktoren gesenkt
- Nicht wegen Insolvenz
- Sondern aufgrund vertraglicher Anpassungsklauseln
- …und die durchschnittlich heute „garantierten“ Rentenfaktoren sind, wenn denn wirklich damit verrentet wird, so unerträglich gering, dass es Jahrzehnte dauert, auch nur nominal seinen aufgebauten Kapitalstock über die Rente zurück zu erhalten – von realer Verzinsung gar nicht zu sprechen
Beispiele:
- Allianz (Riester)
- Zurich
- weitere Verfahren bei anderen Gesellschaften
- individuelle Fälle in der bAV (z. B. Neue Leben)
Gerichte haben später viele dieser Klauseln kassiert –
aber für den Kunden kam die Unsicherheit zuerst.
Ein ETF-Sparplan kennt dieses Risiko schlicht nicht.
5. „Ein ETF-Sparplan ist keine echte Altersvorsorge“ – stimmt das?
Dieses Argument hört man oft – und es ist psychologisch nicht völlig aus der Luft gegriffen, aber in der Pauschalität falsch.
Ja, es stimmt:
- Ein Depot ist verfügbar
- Menschen können irrational handeln
- Disziplin ist erforderlich
Aber:
- Auch Versicherungen werden beitragsfrei gestellt
- Verträge werden gekündigt – Kündigungsquoten akkumuliert historisch sehr hoch
- Policen werden beliehen oder teilentnommen
Psychologie ist kein Produktmerkmal.
Sie ist ein Beratungsthema.
Gute Altersvorsorge entsteht nicht durch:
„Ich sperre den Kunden vor sich selbst ein“
sondern durch:
saubere Planung
klare Ziele
nachvollziehbare Regeln für Entnahmen
6. Langlebigkeitsrisiko: wichtig – aber kein Abschlussargument
Das Argument der Befürworter von ETF-Rentenversicherungen lautet häufig:
„Ein ETF-Sparplan sichert das Langlebigkeitsrisiko nicht ab.“
Das ist sachlich korrekt – aber unvollständig.
Aber genau deshalb lohnt sich ein zweiter Blick auf Zeitpunkt und Art der Entscheidung.
Was korrekt ist:
- Eine lebenslange Rente kann das Risiko absichern, deutlich älter zu werden als statistisch erwartet.
- Dieses Risiko lässt sich nicht vollständig mit Kapitalanlage „wegdiversifizieren“.
- Versicherungen bündeln dieses Risiko kollektiv – das ist ihr eigentlicher Zweck.
Was daraus nicht automatisch folgt:
- Dass dieses Risiko bereits in jungen Jahren verbindlich abgesichert werden muss
- Dass der Aufbau des Vermögens zwangsläufig im Versicherungsmantel erfolgen sollte
- Dass Altersvorsorge ohne Rentenversicherung grundsätzlich „unvollständig“ ist
Die entscheidende Frage lautet nicht:
„ETF-Sparplan oder Rentenversicherung?“
sondern:
„Brauche ich später überhaupt eine lebenslange Rente – und wenn ja, in welcher Höhe?“
Diese Frage lässt sich erst sinnvoll beantworten, wenn:
gesetzliche Rente
betriebliche Altersversorgung
sonstige sichere Einkünfte
vorhandenes Vermögen
in ihrer realistischen Höhe absehbar sind.
Das ist mit 25, 30 oder auch 40 Jahren meist nicht der Fall.
Alternative Denklogik (planerisch sauberer):
- Vermögen flexibel aufbauen
z. B. über ein breit gestreutes ETF-Depot, transparent, liquide, kosteneffizient
2. Zum Rentenbeginn analysieren:
- Wie hoch sind die sicheren lebenslangen Einkommen? (Gesetzliche Rente bzw. Pension oder Rente aus Versorgungswerk)
- Reicht das zur Deckung der Fixkosten?
- Wie hoch ist der zusätzliche, wirklich benötigte lebenslange regelmäßige Einkommensbedarf?
3. Dann entscheiden:
- Ob eine lebenslange Rente überhaupt gebraucht wird
- Ob sie rechnerisch sinnvoll ist
- In welcher Höhe sie sinnvoll ist
- Oder ob eine strukturierte, regelbasierte Entnahmeplanung aus dem vorhandenen Depot ausreichend und aufgrund der Flexibilität nicht viel sinnvoller und auch ertragreicher ist
Beides kann valide sein:
- lebenslange Rente als Ergänzung
- oder eine kapitalbasierte Entnahmestrategie ohne Versicherungsprodukt
Der zentrale Punkt (oft unterschlagen):
Eine Rentenversicherung ist keine Altersvorsorge per se,
sondern eine spezielle Form der Einkommensorganisation im Alter.
Sie ist dann sinnvoll, wenn:
- Sicherheit höher gewichtet wird als Flexibilität
- ein klarer lebenslanger, regelmäßiger Einkommensbedarf besteht, um Lebenshaltung zu finanzieren
- die Konditionen zum Entscheidungszeitpunkt überzeugen – die aktuell angebotenen „garantierten“ Rentenfaktoren tun es schonmal nicht.
- Meist bekommt man nominal, nicht real !!, seine eingezahlten Beiträge erst nach mehreren Jahrzehnten – ohne Verzinsung – wieder zurück.
Sie ist nicht automatisch sinnvoll, nur weil:
- sie „lebenslang“ zahlt
- sie steuerlich begünstigt ist
- sie früh abgeschlossen wurde
Klar gesagt:
Das Langlebigkeitsrisiko ist real.
Aber die frühzeitige Festlegung auf eine Versicherungslösung ist keine zwingende Voraussetzung, um es später sinnvoll zu managen.
Fazit:
Dieser Beitrag ist der Versuch, die Debatte über Produkte und Entscheidungen in Sachen Altersvorsorge zu versachlichen und möglichst alle Chancen aber auch die von Verkäufern häufig nicht genannten Risiken und Auswirkungen sauber darzustellen.
Was letztlich für den Einzelnen die „richtige“ Lösung darstellt, ist höchst individuell (rational und emotional).


